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agro prax Gesellschaft für Tiermedizin und Betriebsbegleitung mbH
Werner-von-Siemens-Str. 2
49577 Ankum

Schreiben Sie uns
info@agroprax.de

DE

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

1.1. agro results - Wir schaffen Ergebnisse (nachfolgend agro results genannt) ist eine Abteilung der agro prax Gesellschaft für Tiermedizin und Betriebsleitung mbH.

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen beziehen sich auf die von agro results angebotene Futtermittelanalytik.

Sie sind Bestandteil aller zwischen agro results und ihren Kunden (nachfolgend Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Einzel- oder Rahmenverträge über Futtermitteluntersuchungen.

Auftraggeber und Auftragnehmer haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auch im Internet unter agroresults.de veröffentlicht sind, zur Kenntnis genommen und erkennen sie hiermit auch für Folgeaufträge an.

1.2. Abweichende Vereinbarungen oder mündliche Nebenabreden sind nur bei schriftlicher Bestätigung wirksam.

1.3. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf der Grundlage der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

2. Umfang und Gegenstand des Auftrages

2.1. Gegenstand des Auftrages ist die Durchführung der vertraglich vereinbarten Leistungen gemäß dem jeweils geltenden aktuellen Leistungsangebot gemäß den Beschreibungen der Analysepakete und den sich auf den jeweiligen Probelabeln befindlichen Beschreibungen, nicht aber ein vom Auftraggeber vorausgesetztes bzw. erwartetes Ergebnis.
Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber die von agro results und vom Auftragnehmer angewandten und im Leistungsangebot aufgeführten Methoden an. Diese sind in der Regel akkreditierte Verfahren.

2.2. Die Prüfmethoden können in Abhängigkeit von der Matrix modifiziert sein. Die Art der Modifikation richtet sich nach dem Stand der Technik und der Wissenschaft.

2.3. Besondere Formen der Untersuchung müssen gesondert telefonisch oder schriftlich vereinbart werden.

3. Bestellung von Versandeinheiten

3.1. Die Bestellung von Probenbeuteln und Versandkartons kann per online Formular über die Website von agro results, per E-Mail oder per Fax vorgenommen werden. Eine Bestellung per Telefon ist nicht möglich. Weiterhin können die Probenbeutel und Versandkartons direkt bei den Betriebsbesuchen von den Mitarbeitern der agro prax GmbH bezogen werden.

3.2. Eine Bestellung beinhaltet immer einen Versandkarton, zwei Probenbeutel sowie ein vorfrankiertes Versandlabel (Versandeinheit).

3.3. Maximal kann eine Bestellmenge von 5 Einheiten gewählt werden, die max. 5 Versandkartons, 10 Probenbeutel und 5 vorfrankierte Versandlabel umfasst.

3.4. Nach Eingang der Bestellung wird die angeforderte Bestellmenge per Post oder bei einem Betriebsbesuch durch einen Mitarbeiter der agro prax GmbH an den Auftraggeber zugestellt.

3.5. Die Bestellung der Versandkartons und Probenbeutel ist für den Auftraggeber kostenlos.

4. Vertragsschluss

4.1. Eine Verbindlichkeit zur Auftragsausführung ergibt sich durch Unterzeichnung der Probenlabel und Versand der Futterproben durch den Auftraggeber unter Verwendung der von agro results zur Verfügung gestellten Versandeinheiten.

4.2. Eine Verbindlichkeit zur Auftragsausführung ergibt sich auch durch die Aushändigung einer Futterprobe an einen Mitarbeiter der agro prax GmbH im Rahmen eines Betriebsbesuchs mit Unterzeichnung des sich auf dem Probenbeutel befindlichen Probenlabels.

5. Versand von Probenmaterial

5.1. Verwendet der Auftraggeber die von agro results bezogenen Versandeinheiten, erfolgt der Versand durch DHL.

5.2. Durch das Scannen des Versandlabels durch DHL verpflichtet sich der Auftraggeber, die Versandkosten zu übernehmen.

5.3. Die Versandkosten werden dem Auftraggeber nach der Futtermitteluntersuchung in Rechnung gestellt.

5.4. Die Versandlabel sind ausschließlich zur Nutzung für die Futtermittelanalytik von agro results und nur i.V.m. den dazugehörigen Versandkartons zu nutzen. Der Empfänger darf nicht bearbeitet, überschrieben oder geändert werden. Der Empfänger ist das DIL in Quakenbrück.

5.5. Der Auftraggeber hat das Probenmaterial sachgemäß und unter Berücksichtigung der von agro results vorgegebenen Anweisungen zu verpacken.

5.6. Der Auftraggeber haftet dafür, dass das Probenmaterial keine Stoffe aufweist, welche die vereinbarte Leistung unmöglich machen oder erheblich erschweren. Er haftet weiter dafür, dass die Probengefäße äußerlich sauber und frei von Kontaminationen durch Probenmaterial sind.

6. Bearbeitungszeiten

6.1. Die Bearbeitungszeiten sind maßgeblich von der Versandart und der Zustellung der Futterproben an den Empfänger abhängig:
Poststelle - Zustellung innerhalb von 24 Stunden (werktags)
Postbote - Zustellung innerhalb von 48 Stunden (werktags)
Mitarbeiter agro prax GmbH > 48 Stunden (werktags)

6.2. agro results übernimmt keinerlei Verantwortung für den Zeitpunkt des Eingangs der Futterproben beim Empfänger.

6.3. Es können nur Futterproben für die Futtermittelanalyse berücksichtigt werden, deren Probenlabel vollständig und leserlich beschriftet sind.

6.4. Die Bearbeitung der Futterproben erfolgt umgehend nach Zustellung beim Empfänger.

6.5. Weder agro results noch der Empfänger haften für Verzögerungen, die bei sorgfältiger Betriebsführung nicht vermeidbar sind. Eine Haftung besteht insbesondere nicht für unvorhergesehene Verzögerungen wegen höherer Gewalt oder technischer Störungen, wie unverschuldetem Geräteausfall oder Arbeitskämpfen.

 

7. Futtermittelanalyse

Der Auftraggeber erhält nach der Futtermittelanalyse das Analyseergebnis von agro results per E-Mail oder per Fax.

8. Zahlungskonditionen

8.1. Die Versandkosten gelten pro Versandeinheit, sind vom Auftraggeber zu tragen und entstehen durch das Scannen des vorfrankierten Versandlabels. Die Versandkosten bei Verwendung der von agro results zur Verfügung gestellten Versandeinheiten belaufen sich auf 4,02 € zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

8.2. Die Kosten für die Futtermitteluntersuchung gelten pro Futterprobe zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und sind den Beschreibungen der Analysepakete zu entnehmen.

8.3. Die Kosten für die Futtermitteluntersuchung werden dem Auftraggeber nach der Übermittlung des Analyseergebnisses monatlich in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 28 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzüge zu zahlen. Der Auftraggeber befindet sich, sofern keine Mahnung erfolgt, spätestens mit Ablauf von 30 Tagen nach Rechnungszugang in Verzug, § 286 Abs. 2 S. 2 BGB. Während der Verzugsdauer ist er zur Zahlung des gesetzlichen Verzugszinses gemäß § 288 Abs. 2 BGB verpflichtet. Weitere Ansprüche wegen Verzugsschäden bleiben hiervon unberührt.

8.4. Soweit nach Auftragserteilung auf Verlangen des Auftraggebers Änderungen oder ergänzende Arbeiten erfolgen, wird der zusätzliche Aufwand gesondert berechnet.

 

9. Stornierung

9.1. Eine Stornierung des Untersuchungsauftrags ist nur bis zum dokumentierten Eingang der Futtermittelprobe beim Empfänger möglich.

9.2. Eine Stornierung muss schriftlich oder telefonisch unter der genauen Angabe des Kunden (Betriebsname, Anschrift) und der Probenbezeichnung an agro results erfolgen.

9.3. Bei Stornierung eines Untersuchungsauftrags können dennoch Teilkosten in Rechnung gestellt werden, insbesondere sind die Versandkosten in jedem Fall vom Auftraggeber zu zahlen.

9.4. Nach der Stornierung wird die Futterprobe verworfen.

9.5. Kann eine Futtermittelanalyse nicht mehr storniert werden, fallen die gesamten Kosten der Futtermittelanalyse an.

10. Gewährleistung

10.1. Die in Auftrag gegebenen Futtermitteluntersuchungen werden nach dem zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und der branchenüblichen Sorgfalt durchgeführt.

10.2. Die Gewährleistungsverpflichtung der agro results beschränkt sich auf Nachbesserung binnen angemessener Frist. Diese besteht im Regelfall in einer erneuten Durchführung der beanstandeten Leistung oder Teilleistung.

10.3. Der Auftraggeber trägt die Kosten der Nachbesserung, soweit Umstände, die zur Erforderlichkeit der Nachbesserung führen, von ihm zu vertreten sind, insbesondere bei falschen Angaben zum Prüfgut oder nicht ordnungsgemäß gelieferten Proben.

11. Untersuchungs- und Rügepflicht

11.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die empfangene Leistung auf offensichtliche Mängel, darunter Unvollständigkeiten und offensichtliche Unrichtigkeiten zu untersuchen. Solche Mängel sind agro results innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Leistung schriftlich anzuzeigen.

11.2. Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen bei agro results innerhalb von 14 Tagen nach dem Erkennen durch den Auftraggeber schriftlich gerügt werden.

11.3. Bei Verletzung der Untersuchung- und Rügepflicht gilt die Leistung als genehmigt.

12. Haftung

agro results schließt ihre Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen, die von Erfüllungsgehilfen der agro results begangen werden.

13. Datenschutz, Geheimhaltung

13.1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass agro results die Daten des Auftraggebers und einzelne Aufträge unter Einhaltung des Datenschutzgesetzes mittels elektronischer Datenverarbeitung speichert. Die Daten werden an Dritte nur nach einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung mit dem Auftraggeber weitergegeben.

13.2. agro results verpflichtet sich, alle Ergebnisse, die im Zusammenhang mit dem Auftrag ermittelt wurden, dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Erhaltene oder gewonnene Informationen werden vertraulich behandelt, es sei denn, sie sind öffentlich bekannt oder zugänglich oder sie waren der agro results bereits ohne Bruch einer Geheimhaltungspflicht von Dritten bekannt gegeben worden.

14. Prüfergebnisse und Urheberrecht

14.1. agro results stellt dem Auftraggeber einen schriftlichen Bericht bzgl. der Prüfergebnisse per Fax oder E-Mail zur Verfügung.

14.2. Der Auftraggeber darf die ihm von agro results zur Verfügung gestellten Untersuchungsberichte, -ergebnisse oder gutachterliche Stellungnahmen ohne schriftliche Genehmigung der agro results weder ganz noch teilweise verbreiten oder veröffentlichen. Vervielfältigungen in beschränkter Anzahl sind nur für eigene Zwecke gestattet. agro results haftet nicht aus dem Auftrag gegenüber Dritten.

14.3. Die Ergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die Analysen des eingesandten Probenmaterials, eine Übertragung der Ergebnisse auf andere nicht geprüfte Proben ist unzulässig.

14.4. Die Erwähnung des Namens agro results oder der die Futtermittelanalyse durchführenden Unternehmen für Werbezwecke in der Öffentlichkeit oder gegenüber Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung.

15. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist Ankum. Als Gerichtsstand wird Bersenbrück vereinbart.

16. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine unwirksame oder unklare Bestimmung ist durch eine Ergänzung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt für etwa hervortretender Vertragslücken.